Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen Gegend innerhalb eines Wohnviertels, das von ähnlichen Wohngebäuden umgeben ist. Sie bietet einen einfachen Zugang zu Straßen und anderen Verkehrsanbindungen und liegt in der Nähe von Geschäften und Einrichtungen der Umgebung.
Die Immobilie wird derzeit an einen Dritten vermietet und dieser könnte ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie haben. Der Verkauf erfolgt: (i) als konkretes Objekt zu einem Festpreis, (ii) als untrennbare Einheit, (iii) im bestehenden grundbuchlichen und katastertechnischen Zustand, (iv) in dem physischen, qualitativen, rechtlichen, städtebaulichen, administrativen, lizenzrechtlichen, schutzrechtlichen, Erhaltungs- und Reinigungszustand, in dem sie sich befindet, und (v) ohne Schulden oder Steuerrückstände, die nach Gesetz dem Verkäufer obliegen.
Der Erwerber übernimmt: (i) den physischen Zustand und den Erhaltungszustand der Immobilie, (ii) die städtebauliche Situation, (iii) etwaige Abweichungen zwischen der physischen Realität und den grundbuchlichen oder katastertechnischen Angaben oder der Größe der Immobilie und (iv) die grundbuchliche und katastertechnische Anpassung der Immobilie.
Der Eigentümer haftet nicht für: (i) die Zahlungsfähigkeit des Mieters oder die Bedingungen des Mietvertrages, (ii) den Erhaltungszustand, (iii) sichtbare und offensichtliche Mängel, (iv) die grundbuchliche oder katastertechnische Regelung, (v) etwaige Größenabweichungen, die bestehen könnten, (vi) die Verantwortung für die Erlangung der Belegnummer für die Wohnnutzung der Immobilie, es sei denn, dies ist in der Autonomen Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, gesetzlich vorgeschrieben, und (vii) irgendwelche Kosten, Ausgaben, Honorare oder Abgaben, die sich aus diesen Aspekten ergeben könnten.
Falls der Eigentümer bis zum Verkaufsdatum rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet hat, kann der Erwerber in diese Klage eintreten, kann jedoch in diesem Zusammenhang keine Forderungen an den Eigentümer stellen, außer für Anwalts- und Gerichtskosten, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung angefallen sind, die jedoch in jedem Fall von diesem zu tragen sind.
Der aktuelle Belegungszustand und/oder etwaige Hindernisse, die eine freie Besichtigung der Immobilie durch Fachleute verhindern, könnten: (i) eine offizielle Bewertung gemäß den Anforderungen der Verordnung ECO/805/2003 vom 27. März einschränken, was bedeutet, dass die Immobilie während dieser Belegung nicht beliehen werden könnte. Infolgedessen könnte keine Hypothekenfinanzierung für solche Immobilien beantragt werden, was alternative Garantien erforderlich machen würde, falls eine Finanzierung in Betracht gezogen wird; und (ii) die Erlangung des Energieeffizienz-Zertifikats für die Immobilie durch den Eigentümer verhindern.
Falls der Eigentümer keine hinterlegten Kautionen oder Garantien hat, die im Mietvertrag festgelegt wurden, da er nicht der ursprüngliche Vermieter war, wird der Erwerber den Eigentümer von der Herausgabe dieser Kautionen und/oder Garantien befreien.
Der Verkaufspreis dieser Immobilie wurde auf Grundlage der oben genannten Umstände festgelegt, die einen geringeren Wert zur Folge hatten und vom Erwerber bei der Formalisierung des Verkaufs ausdrücklich akzeptiert werden müssen. Es wird empfohlen, dass der Käufer professionelle und rechtliche Beratung in Anspruch nimmt, bevor er eine Kaufentscheidung trifft.
Merkmale der Immobilie
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Art der ImmobilieFreistehende Häuser
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Schlafräume2
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Bäder1
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Bebaute Fläche70 m²
Karte
Kontakt zum Inserenten
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Projektträger
REF: 130570
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