Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen Gegend, umgeben von ähnlichen Wohnhäusern. Sie bietet einen schnellen Zugang zu Straßen und anderen Verkehrsverbindungen sowie eine gute Erreichbarkeit von Geschäften und Einrichtungen in der Umgebung.
Die Immobilie wird vermietet übertragen, wobei dem Mieter das vorrangige Kaufrecht eingeräumt wird. Der Verkauf erfolgt: (i) als tatsächliche Einheit und zum Festpreis, (ii) als untrennbares Ganzes, (iii) im bestehenden Grundbuch- und Katasterzustand, (iv) in dem aktuellen physikalischen, qualitativen, rechtlichen, städtebaulichen, administrativen, lizenziellen, schutzrechtlichen, konservierenden und reinigenden Zustand und (v) unter Berücksichtigung der laufenden Kosten und Steuern, die gesetzlich dem Verkäufer obliegen. Der Käufer übernimmt (i) den physischen Zustand und den Erhaltungszustand, (ii) die städtebaulichen Aspekte, (iii) etwaige Diskrepanzen zwischen dem physischen und dem registrierenden sowie katasterlichen Zustand und (iv) die Anpassung im Grundbuch und Kataster der Immobilie.
Die Eigentümerin haftet nicht für (i) die Bonität des Mieters oder die Bedingungen des Mietvertrags, (ii) den Erhaltungszustand, (iii) offensichtliche Mängel, (iv) die Regularisierung im Grundbuch oder Kataster, (v) mögliche Flächendiskrepanzen, (vi) die Verantwortung für die Beschaffung der Wohnberechtigung, es sei denn, dies ist in der entsprechenden autonomen Gemeinschaft gesetzlich vorgeschrieben, und (vii) alle Kosten, Gebühren, Honorare oder Abgaben, die sich daraus ergeben könnten. Sollte die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet haben, hat der Käufer das Recht, in diese Klage einzutreten, kann jedoch keine finanziellen Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, außer für die bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstandenen Anwalts- und Verwaltungskosten, die in jedem Fall vom Käufer zu tragen sind.
Die aktuelle Belegung und etwaige Einschränkungen, die einer freien Besichtigung durch Fachleute entgegenstehen, könnten (i) eine offizielle Bewertung gemäß der entsprechenden Vorschrift verhindern, sodass die Hypothek nicht möglich wäre, und (ii) die Beschaffung des Energieeffizienzzertifikats für die Immobilie beeinflussen. Wenn dem Verkäufer keine Kautionen oder Garantien vorliegen, die im Mietvertrag hinterlegt wurden, weil er nicht der ursprüngliche Vermieter war, stellt der Käufer den Verkäufer von der Übergabe dieser Kautionen und/oder Garantien frei.
Der Verkaufspreis dieser Immobilie wurde unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände festgelegt, die den Wert gemindert haben, und muss vom Käufer ausdrücklich bei der Übertragung akzeptiert werden. Es wird empfohlen, dass der Käufer professionelle und rechtliche Beratung in Anspruch nimmt, bevor er eine Kaufentscheidung trifft.
Merkmale der Immobilie
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Art der ImmobilieFreistehende Häuser
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Schlafräume2
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Bäder1
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Bebaute Fläche70 m²
Karte
Kontakt zum Inserenten
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Projektträger
REF: 131453
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